BOE fordert Politik und Verwaltung zum Handeln auf:
von BOE
Die Bürgervereinigung Oer-Erkenschwick (BOE) fordert, dass der jetzige Zustand des ehemaligen Kaufhaus Klemm kein Dauerzustand bleiben darf. Sie bezieht sich dabei auf einen Bericht in der Stimberg Zeitung vom 27. Juli 2019. Danach ist statt des ursprünglich geplanten Umbaus nunmehr ein Abriss des Gebäudes vorgesehen. „Wann der allerdings kommt, steht in den Sternen“, so der BOE-Fraktionsvorsitzende Karl-Heinz Rusche, der keinen Hehl daraus macht, dass er das Vertrauen in die Seriosität der bekannt gewordenen Neubaupläne verloren hat. Zu lange schon, so Rusche, sei man mit immer wieder geänderten Umbauplänen überrascht worden, die am Ende nur eines gemein hatten, nämlich dass sie sich in kürzester Zeit in Luft auflösten.
Letzter Akt im gegenwärtigen Trauerspiel ist, dass sich die Stadt und das Stadtbild im Herzen der City nunmehr mindestens noch ein weiteres Jahr mit der verhüllten Ruine abfinden müsse. „Was danach kommt liegt gegenwärtig noch völlig im Dunkeln. Wobei es uns schon sehr irritiert hat, dass nicht der Investor Jürgen Polenz sondern der Oer-Erkenschwicker Oliver Mumme die Hiobsbotschaft überbracht hat. Das ist keine Vorgehensweise und nach unserer Meinung äußerst unseriös, zumal uns bis jetzt nicht klar ist, welche Rolle Herr Mumme hier plötzlich übernommen hat. Einen neuen Investor durch die Hintertür brauchen und wollen wir nicht“, beklagt sich der BOE-Fraktionschef.
Rusche mutmaßt: „Mit dem Abbau der Aluminiumfassade hat man sich noch schnell die letzten verwertbaren Teile gesichert und handelt jetzt nach dem Prinzip nach uns die Sintflut“. „Anders kann man den beabsichtigten abermaligen Verkauf der Ruine – an wen auch immer – nicht interpretieren.“, ergänzt der BOE-Vorsitzende Peter Heuschneider.
Dem gelte es nun aber eindeutig und gezielt entgegenzutreten, sind sich die beiden BOE-Vertreter im Stadtrat einig. Sie appellieren dabei an die anderen Ratsfraktionen, aber auch an die Stadtverwaltung mit Bürgermeister Carsten Wewers an der Spitze. Letztere hätte viel zu lange nur zugesehen und wohlwollend genickt, wenn Investoren mit immer wieder neuen Plänen vorstellig geworden sind.
Auf die Frage, wie es nun weitergehen könnte, verweist die Bürgervereinigung auf die „Werkzeugkiste“ des deutschen Städtebaurechtes. Die ermöglicht es der Stadt durchaus, eigene stadtentwicklungspolitische Ziele durch die Anwendung entsprechender Instrumente, wie beispielsweise Vorkaufsrecht, Modernisierungs- und/oder Instandsetzungsgebot oder gar ein Baugebot, durchzusetzen. Rusche und Heuschneider stützen sich dabei auf einschlägige Vorschriften im Baugesetzbuch und fordern hier insbesondere die Verwaltung auf, hierzu sehr zeitnah dem Stadtrat zielführende Vorschläge zu unterbreiten.
Besonderes Augenmerk legen beide Kommunalpolitiker dabei auf die Möglichkeiten, die sich aus der vom Rat beschlossenen Vorkaufsrechtssatzung für die Innenstadt ergeben. Hiermit eröffnet sich nämlich für die Stadt ein gangbarer Weg, rechtmäßig das Eigentum an der Problemimmobilie zu erwerben. In Kombination mit dem verabschiedeten Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt könne man sogar eine finanzielle Förderung aus Mitteln der Städtebauförderung des Bundes und des Landes NRW in Anspruch nehmen, machen Rusche und Heuschneider deutlich. Die beiden Stadtvertreter der BOE kündigen hierzu bereits jetzt einen entsprechenden Antrag ihrer Fraktion für die nächste Ratssitzung an.