„Mobilisierung städtischer Wohnbaulandreserven“

von BOE

Antrag:

Der Rat der Stadt Oer-Erkenschwick beschließt zur Errichtung neuer Mietwohnungen die kurzfristige Bereitstellung dafür geeigneter städtischer Grundstücke im Ortsteil Rapen. Für die Fläche soll ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden. Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes sollen die baureifen  Grundstücke öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben werden. Alternativ könnte die von uns in der Ratssitzung am 21.02.19 beantragte Erweiterung der Gesellschaft für Stadtentwicklung, Wirtschafts- und Tourismusförderung Oer-Erkenschwick (SEG) um den Bereich „Kommunaler Wohnungsbau“ soweit vorangetrieben werden, dass diese die baureifen Grundstücke erwerben und die Wohngebäude errichten könnte.

Begründung:

Die Fraktion der Bürgervereinigung Oer-Erkenschwick sorgt sich um die Zukunft des (sozialen) Wohnungsbaus in unserer Stadt. Mit großem Bedauern haben wir die zum Teil unsachliche öffentliche Diskussion über den Ratsbeschluss zur möglichen Bebauung des Stadtparks verfolgen müssen. Hier wurden – aus welchen Gründen auch immer – zum Teil Falschinformationen gestreut, die zu einem Klima des Misstrauens und der Unglaubwürdigkeit gegenüber politischen und administrativen Funktionsträgern in unserer Stadt geführt haben. Die BOE verurteilt dies.
So hat der Rat keineswegs eine – wie auch immer geartete – Bebauung des Stadtparkareals beschlossen. Denkbar ist und bleibt unter ganz besonderen
Voraussetzungen lediglich die behutsame und parkverträgliche Ergänzung der vorhandenen Wohnnutzung entlang der Straße „An der Aue“, die bereits vor vielen Jahren beschlossen wurde und für die bereits qualifiziertes Baurecht besteht. Eine darüber hinausgehende bauliche Entwicklung des Stadtparks halten wir aus stadtökologischer wie auch stadtgestalterischer Sicht für nicht machbar und lehnen dieses auch kategorisch ab.
Dennoch dürfte unbestritten sein, dass wir in Oer-Erkenschwick dringend bezahlbaren Wohnraum benötigen und damit verbunden schnelles sowie konfliktfreies Handeln erforderlich ist. Mit dem Bau neuer – möglicherweise auch mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus öffentlich geförderter – Wohnungen muss daher kurzfristig begonnen werden können. Da sich der Neubau von Wohnraum häufig nicht nur wegen der zunehmenden Vorschriften des öffentlichen Baurechts – auf die wir als Kommune selbst keinen Einfluss haben – verzögert, sondern auch durch mitunter langwierige und schwierige Kaufverhandlungen mit privaten Grundstückseigentümern, könnte die kurzfristige Bereitstellung städtischen Grundbesitzes für den Wohnungsbau zu deutlich schnelleren Ergebnissen führen.
Wie uns bekannt ist, verfügt die Stadt Oer-Erkenschwick über dafür geeignete Grundstücksflächen im Ortsteil Rapen im „Hinterland“ der Klein-Erkenschwicker-Straße westlich der Bergstraße. Diese Grundstücke hat die Stadt vor rund 15 Jahren von der „Salzgitter/Preussag AG“ erworben. Der Flächennutzungsplan stellt sie rechtswirksam als Wohnbauflächen dar. Nach Einschätzung der BOE könnten dort rund 80 – 100 Wohneinheiten entstehen. Dabei könnte mit dem Käufer/Bauherrn vereinbart werden, auch Wohnungen zu errichten, die mit Mitteln des „sozialen Wohnungsbaus“ gefördert
werden könnten.

Zurück